Berufsbezogener Deutschkurs B2
2-34Der Übergang zwischen dem Integrationskurs und einem anschließenden Berufssprachkurs mit dem Zielniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) stellt für viele Lernende eine große Herausforderung dar. In einem eigens für diesen Übergang entwickelten Brückenelement B1/B2 werden die bereits bekannten B1-Inhalte aus dem Integrationskurs mit berufsweltlichen Kontexten in 100 Unterrichtseinheiten (UE) wiederholt und gefestigt, um die Teilnehmenden besser als bisher auf die Anforderungen des B2-Basiskurses vorzubereiten.
Der Kurs endet mit der Telc Deutsch B2-Prüfung.
Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf B1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
- Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind
- und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
- Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
- Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen
- Migrationshintergrund umfasst:
o Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt vor allem für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
o Bürgerinnen und Bürger der EU
o Deutsche mit Migrationshintergrund.
- Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf B1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
- Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind
- und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
- Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
- Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen
- Migrationshintergrund umfasst:
o Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt vor allem für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
o Bürgerinnen und Bürger der EU
o Deutsche mit Migrationshintergrund.
80 Tage, 02.08.2021 - 23.02.2022 | |
80 Termin(e) | |
Galina Spielberg | |
42 404 608 | |
VHS Schulungszentrum, Maria-Kundenreich-Straße 4, 54634 Bitburg, Raum 11, 1 OG | |
kostenfrei |
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