Sehr geehrte Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer,
ab sofort ist die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bitburg und der Kulturgemeinschaft Bitburg unter diesen neuen Nummern für sie zu erreichen:
06561-6001 241 / 242 / 243
Die Bundesregierung hat am 13.12.2020 einen bundeseinheitlichen Lockdown ab dem 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 beschlossen. Diese Verordnung wurde bis zum 07.03.2021 verlängert.
Relevant für den Bereich der Volkshochschulen ist § 14 Abs. 2:
"Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Einrichtungen außerhalb der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sind nur digital zulässig. Nicht aufschiebbare Prüfungen nach den §§ 37 und 48 des Berufsbildungsgesetzes [...]
sowie nach den §§ 31 und 39 der Handwerksordnung [...] sind in Präsenzform zulässig. Es gilt § 12 Abs. 4 Satz 2 bis 7 entsprechend. Für Sport- und Bewegungsangebote in öffentlichen und privaten Einrichtungen außerhalb der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gilt § 10 entsprechend."
Der Präsenzunterricht wird weiterhin nicht stattfinden. Sicherlich werden wir den ein oder anderen Online-Kurse demnächst anbieten können. Schauen Sie doch einfach zwischendurch in unsere Kursangebote.
Sobald wir wieder mit dem Präsenzunterricht beginnen können, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Liebe Grüße
Ihre Volkshochschule Bitburg
Sehr geehrte Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer,
ab sofort ist die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bitburg und der Kulturgemeinschaft Bitburg unter diesen neuen Nummern für sie zu erreichen:
06561-6001 241 / 242 / 243
Die Bundesregierung hat am 13.12.2020 einen bundeseinheitlichen Lockdown ab dem 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 beschlossen. Diese Verordnung wurde bis zum 07.03.2021 verlängert.
Relevant für den Bereich der Volkshochschulen ist § 14 Abs. 2:
"Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Einrichtungen außerhalb der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sind nur digital zulässig. Nicht aufschiebbare Prüfungen nach den §§ 37 und 48 des Berufsbildungsgesetzes [...]
sowie nach den §§ 31 und 39 der Handwerksordnung [...] sind in Präsenzform zulässig. Es gilt § 12 Abs. 4 Satz 2 bis 7 entsprechend. Für Sport- und Bewegungsangebote in öffentlichen und privaten Einrichtungen außerhalb der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gilt § 10 entsprechend."
Relevant für den Bereich der Volkshochschulen ist § 14 Abs. 2:
"Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Einrichtungen außerhalb der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sind nur digital zulässig. Nicht aufschiebbare Prüfungen nach den §§ 37 und 48 des Berufsbildungsgesetzes [...]
sowie nach den §§ 31 und 39 der Handwerksordnung [...] sind in Präsenzform zulässig. Es gilt § 12 Abs. 4 Satz 2 bis 7 entsprechend. Für Sport- und Bewegungsangebote in öffentlichen und privaten Einrichtungen außerhalb der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gilt § 10 entsprechend."
Der Präsenzunterricht wird weiterhin nicht stattfinden. Sicherlich werden wir den ein oder anderen Online-Kurse demnächst anbieten können. Schauen Sie doch einfach zwischendurch in unsere Kursangebote.
Sobald wir wieder mit dem Präsenzunterricht beginnen können, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Liebe Grüße
Ihre Volkshochschule Bitburg
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Liebe Grüße
Ihre Volkshochschule Bitburg